ANMELDEFORMULAR
Anmeldeformular zur Gendermesse am 5.9.2026
TEILNEHMER
Kliniken, Praxen, Med. Einrichtungen, Studios, Institutionen, Organisationen, Vereine, Selbsthilfegruppen, Kommunen, Firmen, Servicebüros, etc.
ANMELDUNG
- Teilnehmer haben hier die Möglichkeit, sich zur Gendertreff Messe & Fachtagung anzumelden.
- Wählen Sie auf dem Anmeldeformular eine der zwei Standgrößen.
- Möchten Sie einen Fachvortrag halten?
- Vorträge sind nur in Verbindung mit einem Messestand möglich.
- Gerne helfen wir bei der Planung und dem Aufbau Ihrer Messepräsenz.
- Benötigen Sie eine Pinnwand und/oder einen Stromanschluss?
ANMELDEBEDINGUNGEN
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular.
- Die Anmeldung (Anmeldeformular) muss bis zum 30.06.2026 erfolgen.
- Mit dem Eingang der Anmeldung an Gendertreff e.V. gilt Ihre Anmeldung als abgeschlossen.
- Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der Eingänge berücksichtigt.
- War die Anmeldung erfolgreich erhalten sie eine eMail und einen Platz im Ausstellerverzeichnis.
VERÖFFENTLICHUNG
- Mit der Anmeldung erklärt sich der_die Teilnehmer_in mit der Veröffentlichung seiner_ihrer Teilnahme auf der Webseite des Gendertreff e.V. „Gendertreff-Messe.de“ einverstanden.
- Durch die Anmeldung erklärt sich der_die Teilnehmer_in damit einverstanden, dass seine_ihre persönlichen Daten vom Gendertreff e.V. gespeichert und an Teilnehmer, Besucher und Interessierte weitergegeben werden. Die Daten werden nur für Zwecke der Veranstaltungs- und/oder Prüfungsabwicklung sowie für Informationen im Zusammenhang mit dem Thema der Veranstaltung verwendet.
FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN
- Mit der Teilnahme an der Messe & Fachtagung erklären Sie sich einverstanden, dass Sie gegebenenfalls auf Aufnahmen zu sehen sind, die im Rahmen der Selbsthilfe- und Öffentlichkeitsarbeit des Gendertreff e.V. ohne Vergütungsanspruch verwendet werden.
- Gendertreff e.V. ist berechtigt, die im Rahmen der Gendertreff Messe & Fachtagung gefertigten Bildaufnahmen auf dem Gelände des Forums Leverkusen in Bild und Ton uneingeschränkt zu nutzen. Die Berechtigung gilt ebenfalls für alle Ausstellenden sowie für die Besucher_innen der Messe & Fachtagung.
WEITERE HINWEISE
- Abfall:
Der anfallende Abfall ist in die dafür vorgesehenen Abfalltüten zu entsorgen. Der Standplatz ist sauber zu verlassen. Bitte helfen Sie mit den Platz so zu hinterlassen, wie wir ihn vorgefunden haben. - Brandschutzmahmen:
Die Standbetreibenden sind für eine einwandfreie technische Ausführung der Einrichtungsgegenstände verantwortlich.
Eingebrachte Gegenstände, Dekorationen, Werbemittel, Informationsmaterial, etc. müssen nach DIN 4102 schwer entflammbar sein.
Notausgänge, Fluchtwege, Fluchtwegkennzeichnungen, Wandhydranten, Feuerlöscher, Feuermelder, Entrauchungseinrichtungen, Notbeleuchtungen und Anfahrtswege der Feuerwehr sind frei und zugänglich zu halten. Rauch- und Brandschutztüren dürfen nicht mit unzulässigen Mitteln offen gehalten werden. - Haftung / Versicherung:
Die Standbetreibenden haften für jeden Personen- oder Sachschaden, der durch sie, ihre Beauftragten oder die Einrichtung ihres Standes entsteht. Für eingebrachte Gegenstände auf dem Ausstellungsstand durch die Ausstellenden wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen. Für Schäden am Stand durch höhere Gewalt, Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus haftet der Veranstalter nicht. - Verteil-Aktionen:
Unsere Besucher_innen freuen sich über Giveaways. Das Verteilen von Aufklebern ist jedoch untersagt. Wir müssen uns an die städtischen Auflagen halten. Ebenso ist das aggressive Verteilen von Flugblättern, z.B. durch Anheften unter Scheibenwischern geparkter Kfz, untersagt. - Lebensmittel:
Der Verkauf und Abgabe von Lebensmitteln ist nur durch den Caterer erlaubt. Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen in den Veranstaltungsräumen nicht verzehrt werden! - Verkauf:
Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen an den Messeständen ist nicht gestattet aber die Annahme von Bestellungen ist möglich. - Standplatzvergabe:
Die Standplätze werden ausschließlich vom Veranstalter vergeben. - Nutzungsrecht:
Der Veranstalter übt das Nutzungsrecht am Veranstaltungstag in den Veranstaltungsräumen aus. Verstöße gegen die hier aufgestellten Regeln und Vereinbarungen im Rahmen des Nutzungsrechts berechtigen den Veranstalter zur sofortigen Schließung des Standes zu Lasten der jeweiligen Standbetreibenden, wenn die Zuwiderhandlungen nach Aufforderung nicht eingestellt werden. - Hausrecht:
Die KulturStadtLev besitzt in allen Räumen und auf dem Gelände zu jeder Zeit das Hausrecht. - Verjährung:
Ansprüche der Standbetreibenden/Teilnehmenden gegen den Veranstalter verjähren nach sechs Monaten, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. - Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen (Salvatorische Klausel):
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist so abzuändern, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformerfordernis selbst. - Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Erkrath, Sitz des Gendertreff e.V.
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